Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.02.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82   

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BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82 (https://dejure.org/1984,88)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1984 - 4 C 25.82 (https://dejure.org/1984,88)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1984 - 4 C 25.82 (https://dejure.org/1984,88)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung - Baunutzungsverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 360
  • NJW 1984, 1771
  • NVwZ 1984, 582 (Ls.)
  • DVBl 1984, 634
  • BauR 1984, 373
  • ZfBR 1984, 139
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Das Gebot gerechter Abwägung ist nur verletzt, wenn abwägungserhebliche Belange gar nicht in die Abwägung eingestellt werden, wenn die Bedeutung von Belangen verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwGE 34, 301 [309]).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Das Vorhaben der Klägerin wäre deshalb nur dann zulässig gewesen, wenn es im Verhältnis zu seiner Umgebung weder bewältigungsbedürftige Spannungen ausgelöst, noch vorhandene Spannungen verstärkt hätte (vgl. Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 63).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Der Senat hat die nach Verkündung des Berufungsurteils infolge des Inkrafttretens des Bebauungsplans veränderte Rechtslage zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227; Urteil vom 18. Februar 1953 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 [24]).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Der Senat hat die nach Verkündung des Berufungsurteils infolge des Inkrafttretens des Bebauungsplans veränderte Rechtslage zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227; Urteil vom 18. Februar 1953 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 [24]).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Der von der Klägerin für den Fall der Abweisung der Verpflichtungsklage gestellte Hilfsantrag, festzustellen, daß die Ablehnung der beantragten Nutzungsänderungsgenehmigung durch den Beklagten rechtswidrig war, ist in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zulässig (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 26 S. 23 ff.).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Der Senat hat im heutigen Urteil BVerwG 4 C 54.80 entschieden, daß gegen den Ausschluß derartiger Betriebe aus Gewerbegebieten verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Das trifft für den Wechsel vom Großhandel zum Einzelhandel zu; denn das Bebauungsrecht unterwirft, wie sich aus den Vorschriften der Baunutzungsverordnung über zulässige Nutzungen in den Baugebieten, insbesondere auch aus § 11 Abs. 3 BauNVO ergibt, Einzelhandel und Großhandel unterschiedlichen Regelungen (vgl. auch das heutige Urteil BVerwG 4 C 17.82 -).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 8.80

    Planungsbedürfnis - Auswirkungen - Öffentliche Belange - Zulässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
    Daß allerdings - entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichts - ein Planungsbedürfnis wegen weitreichender städtebaulicher Auswirkungen der in § 11 Abs. 3 BauNVO beschriebenen Art kein einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb entgegenstehender öffentlicher Belang i.S. des § 34 Abs. 1 BBauG ist, hat der Senat im heutigen Urteil BVerwG 4 C 8.80 entschieden.
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Träfe ihre Auffassung zu, so wäre die hierdurch eingetretene Rechtsänderung in dem Prozeß, der hier geführt wird, um einen Bauvorbescheid zu erstreiten, freilich auch vom Senat zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 und vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360, und vom 19. September 1989 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auch bei der Frage, ob sich eine Bebauung in die "Eigenart der näheren Umgebung einfügt", kann der beseitigte Altbestand als noch prägend berücksichtigt werden (im Anschluß an die Urteile des Senats vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87 und vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82]).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein Altbestand rechtlich fortwirkt, solange noch ein Verwaltungsstreitverfahren anhängig ist (Urteil vom 3. Februar 1984 - BVer 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 25/82]); das ist dahin zu erweitern, daß auch vor einem Verwaltungsstreitverfahren unternommene ernsthafte Versuche zur Wiederbebauung eines freigelegten Innenbereichsgrundstücks - das von seiner Größe her geeignet ist, sich zur "Außenbereichsinsel" im Innenbereich zu wandeln - dessen Rechtsqualität nicht untergehen lassen, jedenfalls dann nicht, wenn die Versuche letztlich an behördlichen Einwendungen gegen das Vorhaben scheitern und erst danach der Verwaltungsrechtsweg beschritten wird.

    Entsprechendes hat der Senat in dem bereits angeführten Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - (a.a.O.) für die fortdauernde prägende Wirkung eines Großhandelsbetriebes entschieden, der zum Zwecke der Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes eingestellt worden war.

    Für die Bestimmung des Rahmens in bezug auf die Art der Nutzung ist jedenfalls die Einteilung von Nutzungsarten in der Baunutzungsverordnung heranzuziehen; sie konkretisiert insoweit allgemein anerkannte Grundsätze des Städtebaus (Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - a.a.O. S. 368).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80   

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https://dejure.org/1984,122
BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80 (https://dejure.org/1984,122)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1984 - 4 C 54.80 (https://dejure.org/1984,122)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1984 - 4 C 54.80 (https://dejure.org/1984,122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BauNVO § 9, § 11 Abs. 3; BBauG § 34 Abs. 3; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der Standortbegrenzung für großflächige Einzelhandelsbetriebe

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Urteils

  • Wolters Kluwer

    Inhalts- und Schrankenbestimmung - Eigentum - Rechtsstaatliche Anforderungen - Bestimmtheit von Eingriffsnormen - Großflächiger Einzelhandelsbetrieb - Geschoßfläche - Industriegebiet - Besonderheit des konkreten Vorhabens - Städtebauliche Situation - Gesetzliche ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Standortbegrenzung für großflächige Einzelhandelsbetriebe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 342
  • NJW 1984, 1768
  • NVwZ 1984, 582 (Ls.)
  • DVBl 1984, 629
  • DÖV 1984, 849
  • BauR 1984, 380
  • ZfBR 1984, 135
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80
    Indem nämlich die Verordnung für die verschiedenen Baugebiete jeweils die allgemeine Zweckbestimmung vorgibt und sodann einen Katalog allgemein zulässiger Nutzungen anschließt, geht sie davon aus, daß diese Nutzungen im Regelfall - vom Typ her - der Zweckbestimmung des Baugebiets entsprechen (vgl. Urteil des Senats vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Daß § 34 Abs. 3 Satz 1 BBauG eine dynamische Verweisung auf die Baunutzungsverordnung enthält, in seinem Inhalt also geändert wird, wenn der Verordnungsgeber die Vorschriften über die Art der Nutzung ändert, hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) nicht für bedenklich gehalten.

    Der Gesetzgeber ist, wie der Senat im Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - (a. a. O.) ausgeführt hat, in § 34 Abs. 3 BBauG davon ausgegangen, daß die der Baugebietseinteilung der Baunutzungsverordnung zugrundeliegende Ordnung allgemeinen Grundsätzen des Städtebaues entspricht.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80
    Eine solche mittelbare Einflußnahme auf die Wettbewerbssituation und die Berufsausübung durch Standortbegrenzung für Gewerbebetriebe enthält jede Planung (Beschluß des Senats vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 (103)).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80
    Allerdings kann ein Feststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch zulässig sein, wenn er hilfsweise für den Fall der Abweisung der Klage hinsichtlich des Hauptantrags gestellt wird (Urteil des Senats vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 26, S. 23 ff.).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    § 11 Abs. 3 BauNVO erfasst Betriebe, die entgegen dem städtebaulichen Leitbild, durch die Standorte des Einzelhandels eine funktionsnahe Beziehung zum Wohnen herstellen, an wohnungsfernen, verkehrlich schlecht oder nur mit dem Auto erreichbaren Standorten auf großer Fläche ein Warenangebot für den privaten Bedarf der Allgemeinheit bereithalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auswirkungen auf die Nahversorgung für den kurzfristigen Bedarf können sich u.a. daraus ergeben, dass innenstadtnahen Einzelhandelsbetrieben durch Kaufkraftabfluss die Existenzgrundlage entzogen wird und eine Unterversorgung der nicht motorisierten Bevölkerung droht (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 54.80 - BauR 1984, 380; ferner Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 - Einkaufszentrum Zweibrücken).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Eine mittelbare Einflussnahme auf die Wettbewerbssituation enthält jede Planung (Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342 ).
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